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   BAG, 17.12.1968 - 5 AZR 86/68   

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https://dejure.org/1968,1589
BAG, 17.12.1968 - 5 AZR 86/68 (https://dejure.org/1968,1589)
BAG, Entscheidung vom 17.12.1968 - 5 AZR 86/68 (https://dejure.org/1968,1589)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 1968 - 5 AZR 86/68 (https://dejure.org/1968,1589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Theaterintendant - Arbeitnehmerähnliche Person

Papierfundstellen

  • DB 1969, 1420
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.12.1961 - 5 AZR 53/61

    Arbeitnehmerähnliche Persönlichkeit - Beschäftigte in Heimarbeit -

    Auszug aus BAG, 17.12.1968 - 5 AZR 86/68
    Der wirtschaftlich Abhängige muß auch seiner sozialen Stellung nach unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung diesem Personenkreis zuzurechnen sein (BAG 12, 158 = AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; BAG 14-, 17 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Abhängigkeit), ein Umstand, den das Landesarbeitsgericht nicht geprüft hat.
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 282/54

    Arbeitsentgelt: Ruhegeldansprüche als Schadensersatzansprüche wegen c.i.c.

    Auszug aus BAG, 17.12.1968 - 5 AZR 86/68
    Besteht schon dem Grunde nach kein Anspruch des Klägers, so braucht auf die Frage, welcher Schaden ihm durch die behauptete nicht rechtzeitige und nicht ein deutige Erklärung der Ablehnung einer weiteren'Vertragsverlängerung entstanden sein soll, nicht mehr eingegangen zu werden» Der Kläger verlangt insoweit, so gestellt zu werden, als ob der Vertrag nochmals verlängert worden wäre» Er hätte aber allenfalls Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als ob die Nichtverlängerungsmitteilung früher erfolgt wäre (BAG 2, 217 = AP Nr» 1 und AP Nr» 5 zu § 2?6 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß) o.
  • BSG, 11.08.1966 - 3 RK 57/63

    Versicherungspflicht eines Tankwartes; Abgrenzung abhängiges

    Auszug aus BAG, 17.12.1968 - 5 AZR 86/68
    Der wirtschaftlich Abhängige muß auch seiner sozialen Stellung nach unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung diesem Personenkreis zuzurechnen sein (BAG 12, 158 = AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; BAG 14-, 17 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Abhängigkeit), ein Umstand, den das Landesarbeitsgericht nicht geprüft hat.
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.08.1966 - 1 Sa 109/66

    Berufsschule; Arbeitszeitanrechnung

    Auszug aus BAG, 17.12.1968 - 5 AZR 86/68
    hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund' der mündlichen Verhandlung vom 14" November 1968 durch den Senatspräsidenten Professor Dr. Dr, Boldt, die Bundesrichter Dr» Auffarth und Siara sowie die Bundesarbeits richter Dr0 Döderlein und Schleinkofer für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 23» November 196/ - 1 Sa 109/66 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewieseno V o n R e c h t s w e g e n ! Tatbestand; Durch Dienstvertrag Vom 21. Oktober 1959 wurde der im Jahre 1895 geborene Kläger für die Zeit vom 1. August 1959 his 51 > > Juli 1964- als Intendant der Beklagten, eines in der Rechtsform einer GmbH betriebenen Theaters, verpflichtet.
  • BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90

    Arbeitnehmerähnlichkeit eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt und die geleisteten Dienste nach ihrer soziologischen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAGE 12, 158 = AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; BAGE 14, 17 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 17. Dezember 1968 - 5 AZR 86/68 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1953; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch , 6. Aufl., § 9 I 1, S. 36).
  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89

    Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen

    In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, ob eine mit einem Arbeitsverhältnis vergleichbare vertragliche Bindung vorliegt und ob der Mitarbeiter aus dieser Vertragsgestaltung im wesentlichen seinen Lebensunterhalt bestreitet (vgl. BAG Urteil vom 23. Dezember 1961 - 5 AZR 53/61 - AP Nr. 2 zu § 717 ZPO ; BAG Urteil vom 17. Dezember 1968 - 5 AZR 86/68 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1953; BAGE 14, 17 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ferner das zur Veröffentlichung vorgesehene BAG Urteil vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 -).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.1997 - 5 Ta 59/97

    Vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft bei Theaterintendanten

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  • BAG, 22.02.1999 - 5 AZB 56/98
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 17. Dezember 1968 (- 5 AZR 86/68 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1953) entschieden, daß ein Theaterintendant, dessen Dienstvertrag in den wichtigen Punkten mit dem vom Deutschen Bühnenverein entworfenen Muster eines Intendantenvertrages übereinstimmt, in einem solchen Ausmaß Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt, daß er nicht mehr als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person angesehen werden kann.
  • LSG Brandenburg, 20.09.2002 - L 10 AL 154/99

    Erstattung von Arbeitslosengeld; Begriff des Arbeitsentgelts im Rahmen des

    Zur Einordnung von Intendantenverträgen hat schon das Bundesarbeitsgericht was der Senat für überzeugend hält, in seinem Urteil vom 17. Dezember 1968 (Az.: 5 AZR 86/68, AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1953 mit zust. Anm. v. Hueck) festgestellt, dass im Allgemeinen, d.h. wenn der Dienstvertrag in wichtigen Punkten mit denen vom Deutschen Bühnenverein entworfenen Muster eines Intendantenvertrages übereinstimmt, ein Theaterintendant in einem solchen Ausmaß Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt, dass er nicht mehr als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person angesehen werden kann.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 6 Ta 1011/10

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - arbeitnehmerähnliche Person - zwei

    Schließlich war die Stellung der Klägerin trotz deren Bezeichnung als faktische "Ringier-Anzeigenleiterin" nicht mit solchen Befugnissen versehen, dass sie damit in hohem Maße Arbeitgeberfunktionen wahrgenommen hätte ( dazu BAG, Urt. vom 17.12.1968 - 5 AZR 86/68 - AP ArbGG 1953 § 5 Nr. 17 zu 1 der Gründe ).
  • LAG Hessen, 04.12.1992 - 9 Sa 1936/91

    Schadenersatz wegen Auflösungsverschuldens; Grundsatz der Meistbegünstigung ;

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